Bei NEPHE entwickeln wir Hockeyschläger mit hoher Leistung und stehen für ihre Fertigungsqualität ein. Diese Bedingungen beschreiben die Garantie für Produkte, die bei NEPHE SNC gekauft wurden.
1. Was die Garantie abdeckt
NEPHE garantiert seine Schläger gegen Herstellungsfehler, das heisst gegen Material- oder Fertigungsfehler, die von Anfang an vorhanden sind, also vor jeder Nutzung.
Ein Herstellungsfehler zeigt sich naturgemäss bei den allerersten Einsätzen. Ein Schläger, der über mehr als eine Woche normal genutzt wurde, ohne eine Auffälligkeit zu zeigen, hat bewiesen, dass kein ursprünglicher Fehler vorliegt. Danach ist ein Bruch die Folge der im Hockey üblichen Belastungen und nicht der Fertigung. Auf dieser Grundlage beurteilt NEPHE jeden Antrag.
2. Was die Garantie nicht abdeckt
Hockey setzt einen Schläger intensiven Belastungen aus. Die Garantie deckt Brüche und Schäden, die daraus entstehen, nicht ab, insbesondere:
- Schläge, Slashing, Checks, Slapshots und jede unbeabsichtigte Überlastung während des Spiels;
- Kontakt mit einem anderen Spieler, einer Kufe, der Bande, dem Tor oder der Spielfläche;
- normale Abnutzung, zum Beispiel Absplitterungen, Kratzer oder Verschleiss von Schaufel oder Griff;
- Nutzung auf Beton, Asphalt oder jeder anderen abrasiven Oberfläche, insbesondere beim Inline- oder Streethockey;
- unsachgemässe Nutzung, Fahrlässigkeit, Veränderung, Umbau oder Reparatur durch Dritte;
- Produkte, die bereits im Rahmen einer früheren Garantie ersetzt wurden, sowie Werbeprodukte, Muster oder Demomodelle.
3. Voraussetzungen für einen Garantieantrag
Damit ein Antrag zulässig ist:
- muss der Fehler NEPHE unmittelbar nach seiner Entdeckung gemeldet werden;
- muss ein gültiger Kaufbeleg vorgelegt werden;
- muss die Seriennummer des Schlägers angegeben werden;
- müssen Fotos übermittelt werden, die den Fehler, die Bruchstelle und die Seriennummer zeigen.
NEPHE behält sich das Recht vor, die Rücksendung des Produkts zur Prüfung zu verlangen, und beurteilt bei dieser Gelegenheit, ob der Bruch auf einen Herstellungsfehler oder auf die Nutzung zurückgeht.
4. Abwicklung
Wird der Fehler als gedeckter Herstellungsfehler anerkannt, nimmt NEPHE nach eigener Wahl die Reparatur oder den einmaligen Ersatz des Produkts vor.
Zölle, Mehrwertsteuer und allfällige Einfuhrgebühren werden von den Behörden des Bestimmungslandes festgelegt. Sie sind unabhängig von NEPHE und gehen zulasten des Kunden. Bei einem internationalen Versand können auch die Transport- und Logistikkosten für die Lieferung eines Ersatzprodukts dem Kunden auferlegt werden. Wo möglich, bietet NEPHE an, den Versand mit einer anderen Bestellung zusammenzulegen, um diese Kosten zu senken.
5. Kulanz
NEPHE kann nach eigenem und freiem Ermessen ein Produkt ersetzen oder eine andere kulante Lösung gewähren, auch in Situationen, die von diesen Bedingungen nicht gedeckt sind, zum Beispiel zugunsten eines neuen Kunden oder unter besonderen Umständen. Solche Gesten erfolgen im Einzelfall und rein freiwillig. Sie stellen weder ein Anerkenntnis einer Haftung noch einen Anspruch noch einen Präzedenzfall für einen künftigen Antrag dar.
6. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterstehen dem Schweizer Recht. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzes bleiben vorbehalten. Gerichtsstand ist der Sitz der NEPHE SNC, unter Vorbehalt der gesetzlich zwingenden Gerichtsstände.
Für jede Garantieanfrage: contact@nephe.ch